BEWEISMITTEL-SICHERUNG
Die Beweismittelsicherung durch die GERMSEC zur Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten ist ein zentraler Bestandteil der Ermittlungen bei wirtschaftskriminellen Handlungen wie Diebstahl, Betrug, und Untreue. Sie dient dazu, Beweise zu sammeln, die für die Rekonstruktion des Sachverhalts und die strafrechtliche sowie zivilrechtliche Verfolgung relevant sind. Dabei kommen verschiedene rechtliche und technische Maßnahmen zum Einsatz.

1. Ziele der Beweismittelsicherung
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Sicherung von Beweisen: Verhinderung der Manipulation oder Vernichtung von Beweismaterial.
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Dokumentation des Sachverhalts: Erstellung eines umfassenden Überblicks in Form von Berichten für Kunden von GERMSEC über die relevanten Vorgänge.
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Rechtsdurchsetzung: Bereitstellung von Beweisen für ein Straf- oder Zivilverfahren.
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Vergleich: Ziel ist es auch eine Schadenswiedergutmachung in Form eines Vergleiches mit dem den Tätern mit Unterstützung unserer Anwaltskanzlei zu treffen. Dies bringt dem geschädigten Unternehmen nur Vorteile.
2. Methoden der Beweismittelsicherung
a) Informationsgewinnung durch Informanten Prüfen der relevanten Informationen
b) Physische Beweismittel
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Dokumentensicherung: Sicherstellung von Verträgen, Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen oder anderen relevanten Schriftstücken.
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Vollmacht Erstellung für Vertrauenskäufe zur Beweismittelsicherung.
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Verdeckte Ermittlungen zur Beweisführung.
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Zeugenaussagen und Interviews: Befragung von Beteiligten und Zeugen.
c) Überwachung
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Observationen: Physische personelle Überwachung von verdächtigen Personen und Orten.
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Technische Observationen: Überwachung von verdächtigen Personen und Orten, mit technischen Hilfsmittel.
d) Digitale Beweismittel
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Forensische Datenanalyse: Untersuchung von Computern, Servern, Smartphones und anderen Geräten, um elektronische Daten zu sichern.
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Backup-Sicherungen: Wiederherstellung von gelöschten oder verschlüsselten Dateien.
Die Beweismittelsicherung ist ein essenzieller Bestandteil der Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen GERMSEC und Ihren Kunden.
„Unsere Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass eine zivilrechtliche Einigung mit dem/den straffällig gewordenen Täter/n für alle Beteiligten als Win - Win Lösung bevorzugt wird.“
